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Die Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Eine teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit täglich nur noch drei Stunden aber keine sechs Stunden mehr erwerbstätig sein kann. Hierbei wird von einer 5-Tage-Woche und den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgegangen. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn auf absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausgeübt werden kann.

Kann der versicherte zwar noch in dem genannten Umfang erwerbstätig sein, kommt unter Umständen trotzdem eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund so genannter Wegeunfähigkeit in Betracht. Die Wegeunfähigkeit ist gegeben, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, eine eventuelle Arbeitsstelle zu erreichen. Hier gelten pauschale Grenzen. Die Wegefähigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, selbst mit dem Auto zur Arbeit und zurück zu kommen und auch nicht mehr in der Lage ist, viermal täglich 500 m jeweils in 20 Minuten zurückzulegen oder keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann.

Kann der Versicherte mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unter Einhaltung der genannten Grenzen zu einem beliebigen Arbeitsplatz kommen, ist die Wegefähigkeit vorhanden. Ob es freie Arbeitsplätze gibt, ist für die Rentenversicherung grundsätzlich nicht von Bedeutung. Insoweit wäre das Arbeitsamt oder Hartz IV - Amt für Arbeitsmarkt zuständig.
Sollte die Rentenversicherung den Antrag ablehnen, kann die Entscheidung mit einem fristgerechten Widerspruch und anschließend nochmals nit einer fristgerechten Klage vom Sozialgericht überprüft werden.

Fazit: Die Erwerbsminderungsrente bekommen nur noch die Wenigsten. Darum sollten Sie unbedingt privat vorsorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie das schon mit geringen monatlichen Beiträgen.
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