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Altersvorsorge mit Sondervermögen
Bei den Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) handelt es sich um Investmentfonds mit gebremster Rendite. Gebremst deshalb, weil den Fondsvermögen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften auch Anteile niedriger Rendite beigemischt werden müssen. Das sind beispielsweise Immobilien oder Anleihen. Positiv anzumerken ist: Bei allen AS kommt die Vorgabe des Gesetzgebers, der Zinseszinseffekt, zum Tragen. Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne bleiben in Fonds und mehren so ständig das Vermögen. 2 Vertragsvarianten werden hier Angeboten:- Eine vorab festgelegte garantiere Renditenhöhe. Dann variieren die Einzahlungen der Höhe nach.
- Sie zahlen monatlich einen festen Betrag ein. Hier bleibt die Höhe der Renten- oder Kapitalleistung unbestimmt. Dafür weiß der Altersvorsorgende, was jeden Monat auf ihn zukommt.
Im Unterschied zu Lebensversicherungen sind Einzahlungen in Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) zur Zeit nicht steuerlich absetzbar. Die spätere Versicherungsleistung ist voll zu versteuern. Bei den Lebensversicherungen ist es nur der Ertragsanteil. Die Steuern werden aber erst mit der Renten- oder Einmalauszahlung fällig. Tipps, bevor Sie in Altersvorsorge-Sondervermögen investieren:- Zeichnen Sie nur nach Rücksprache mit einem Finanzberater Ihres Vertrauens. Dabei ist besonders wichtig: Der Berater sollte etwas vom dynamischen Depot-Management verstehen.
- Bevorzugen Sie in Zeiten hoher Aktienkurse Mischfonds mit dem Schwerpunkt in Renten-Papieren. Zusätzlich 25% können die AS an Geldwerten enthalten. Ihr Sicherheitsschutz beträgt dann 79%. Die restlichen 21% müssen laut Gesetz in Aktien bleiben.
Selbst bei einer Mindest-Aktienquote von 21% besteht in der Fondsauswahl Gestaltungsspielraum. Bevorzugen Sie AS mit soliden Standardpapieren bei breitem Markt. Das ist langfristig am sichersten. (Stand: 12/2004)
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